Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit örtlicher Rechnungsprüfung 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Stadtratssitzung, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2017 die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen hat.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund Art. 49 GO ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem Ersten Bürgermeister im Rahmen der Rechnungslegung 2017 Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Brandl hat an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 04.04.2019 09:52 Uhr