Aufstellungsbeschluss zur Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 "Regmannsdorf II" mit Grünordnungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Stadtratssitzung, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 9

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 03.05.2017 hat der Stadtrat Herrieden die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I+II“ mit integriertem Grünordnungsplan (Grundstück mit der Flst. Nr. 193/1 der Gemarkung Hohenberg sowie die Flst. Nrn. 837, 843, 843/1, 843/2 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten) beschlossen. Das bedeutet, der Bebauungsplan Nr. 18 beinhaltet alle Flächen der Bebauungspläne Nr. 9 und 14.

Das Ziel dieser Bebauungsplanneuaufstellung war, die vorhandenen Bebauungspläne (Nr. 9 und 14) in einem zu vereinen, die Grundstücksflächen und überbaubaren Bauflächen neu zu ordnen, die Nutzungen zu konkretisieren und die alten Bebauungspläne an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Seit diesem Aufstellungsbeschluss wurden verschiedene Gespräche mit den unterschiedlichen Grundstückseigentümern geführt, in welchen deren konkrete Planungsabsichten erörtert wurden. Im Ergebnis stellt sich die angestrebte Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gewerbegebiet Regemannsdorf I+II“ als nicht kurzfristig umsetzbar dar, so dass von dieser vorerst abgesehen wird.

Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 sollte insbesondere eine Feinsteuerung bzw. Konkretisierung der zulässigen Nutzungen im festgesetzten Gewerbegebiet des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ vorgesehen werden. Dieses Planungserfordernis besteht aufgrund verschiedener Nutzungsanfragen weiterhin, so dass eine Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ (für die Grundstücke mit den Flurnummern 843, 843/2, 843/3, 843/4 und 843/5 der der Gemarkung Neunstetten) beschlossen werden soll.

Ziel dieser Bebauungsplanergänzung ist der Ausschluss von Betrieben mit sexuellem Hintergrund und die Konkretisierung der Werbeanlagen im Bereich des festgesetzten Gewerbegebietes des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“. Hierdurch soll der Gebietscharakter des bestehenden Gewerbegebietes erhalten und die hier vorhandenen Nutzungen (insbesondere die vorhandenen hochwertigen Einzelhandelsnutzungen) geschützt und gesichert werden. Die Behandlung dieser Bebauungsplanergänzung mit Beschluss eines Entwurfsstandes ist für die Stadtratssitzung am 03. April 2019 vorgesehen.

Da durch die angestrebte Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 14 „Regmannsdorf II“ die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, ist diese Ergänzung im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:
  1. Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Regmannsdorf II“ mit Grünordnungsplan im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
  2. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanergänzung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 843, 843/2, 843/3, 843/4 und 843/5 der Gemarkung Neunstetten.
  3. Das Plangebiet befindet sich südlich der BAB A6 zwischen der BAB-Anschlussstelle Herrieden, der Staatsstraße 2248 und dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Regmannsdorf“
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ergänzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
HER_Reg_Ergz_BBP14_Geltungsbereich (00000002) (.pdf)

Datenstand vom 04.04.2019 09:52 Uhr