Überwachung des ruhenden Verkehrs
Daten angezeigt aus Sitzung: 82. Stadtratssitzung, 03.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 82. Stadtratssitzung | 03.04.2019 | ö | 9 |
Sachverhalt
„Die Vereinbarung mit der Stadt Ansbach über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Altstadt war zum 31.12.2017 aufzulösen, da die Stadt Ansbach nicht über die notwendigen Personalstunden verfügte, um in Herrieden eine befriedigende Überwachung durchzuführen.
Mit der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH, Mühldorf am Inn, wurde nun ein kompetenter Partner zur Fortführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs ab 2019 gefunden. Die Überwachung ist an 15 Stunden monatlich (zu unterschiedlichen Zeiten) geplant. Als Kosten fallen pro Überwachungsstunde 31,50 € an (monatlich 472,50 € netto). Zusätzlich wird eine monatliche Anfahrtspauschale von 30,00 € netto sowie 89,00 € netto für das mobile Datenerfassungsgerät fällig. Die Abwicklung des Innendienstes zur Ausstellung der Ordnungswidrigkeiten wird über die gGKVS, die den fließenden Verkehr in Herrieden überwacht, abgewickelt. D.h., dass die Kosten für den Innendienst (Personalkosten und Portokosten) in der Kalkulation zur Überwachung des fließenden Verkehrs berücksichtigt wurden.
Somit ergibt sich ein monatlicher Gesamtaufwand bei 15 Überwachungsstunden (pro Woche 3 Stunden) von 703,89 € brutto. Einmalige Konfigurationskosten fallen 833,00 € brutto an.
Die Stadt Ansbach hat pro Überwachungsstunde ca. 62,00 € (Personalkosten, Fahrtkosten und Verwaltungskosten) gekostet, wobei jährlich nur ca. 30 Stunden überwacht wurden.“
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Herrieden_15.11.2018 (.pdf)