Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes
Daten angezeigt aus Sitzung:
83. Stadtratssitzung, 02.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.03.2019 beraten:
„Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes mit 799 m² Verkaufsfläche von Wilhelm Nägelein auf Flst. 193/1, Gemarkung Neunstetten, An der Autobahn.
Hierzu liegt dem Antrag auf Vorbescheid auch ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB bei, der die Mitsprache der Stadt bei der Auswahl der Sortimente regelt.
Der Planer erläutert den Sachverhalt. Die Pläne werden in der Sitzung angezeigt.“
Rechtliche Würdigung
Der Bebauungsplan Nr. 9 „Regmannsdorf“ enthält folgende Festsetzung:
„Ausgeschlossen ist jegliche Handelsnutzung lt. § 1 Abs. 5 BauNVO“.
Hinsichtlich der vorstehenden Festsetzung ist eine Befreiung erforderlich.
Diese Befreiung kann in Verbindung mit dem städtebaulichen Vertrag erteilt werden.
Die gleiche Befreiung wurde schon für die Handelsnutzung im „Piazza Outlet“ erteilt.
Das Bauvorhaben ist mit Erteilung der Befreiung genehmigungsfähig.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die erforderliche Befreiung und die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an. Jedoch soll § 4 Abs. 2 im städtebaulichen Vertrag soweit geändert werden, dass der Bauherr im Rahmen eines Verträglichkeitsgutachtens nachweisen muss, dass die zentralen Versorgungsbereiche nachhaltig nicht beeinträchtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.05.2019 11:33 Uhr