Benutzungsordnung Stadtschloss Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  84. Stadtratssitzung, 22.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 84. Stadtratssitzung 22.05.2019 ö 4

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften am 30.04.2019 beraten:
„Bezugnehmend auf den Beschluss in der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates am 03.04.2019 ist im RIS der Entwurf der Benutzungsordnung eingestellt. Herr Stümmler hat uns die korrigierte Fassung der Benutzungsordnung für das Stadtschloss übermittelt. Sie umfasst folgende Punkte:

ich darf Ihnen die korrigierte Fassung der Benutzungsordnung für das Stadtschloss Herrieden übermitteln.
 
·        Die Preise wurden pauschaliert und die Gebührenordnung wesentlich vereinfacht.
         Ich schlage die Überprüfung der Preise anhand der tatsächlichen Kosten nach ca.
         einem Jahr vor.
·        Die notwendige Widmung als Trauzimmer ist unter Nr. 2 vorhanden
·        Ebenso sind Sitzungen aller Art nach Gemeindeordnung unter Nr. 2 zusammengefasst
         gewesen. Ich leite hieraus den Anspruch der SR-Fraktionen auf kostenlose Nutzung ab.
·        Für Privatfeiern wurde ein Mindestalter von 30 Jahren unter Nr. 2, Abs. 2 festgelegt.
         Anmerkungen zu Geburtstagen sind entfallen.
·        Wie besprochen haben wir den Passus zur Einschränkung der Nutzung unseres
         Geschirr- und Glassortiments unter Nr. 3, Abs. 2 belassen und stellen dies
         ausdrücklich nochmals zur Diskussion.
·        Das Nutzungsrecht der Parteien ist in Nr. 3, Abs. 3, Aufz. 2 eingeflossen.
·        Anstelle Ausnahmegenehmigung durch SR wurde der Bürgermeister eingesetzt.
·        Es wurde deutlicher herausgestellt, dass örtliche Vereine das Schloss nicht kostenlos,
         sondern „nur“ vergünstigt erhalten.
·        Die Lärmschutzzeiten wurden der geltenden Regel auf 22.00 Uhr angepasst.
·        Die Bezeichnung der Parkplätze wurde verdeutlicht.
·        Die Tagungsräume in Anlage 1 wurden aktualisiert.
·        Die Gebührenordnung in Anlage 2 wurde vereinfacht und überarbeitet, der
         Verwaltungsaufwand für Sperrungen aufgenommen.
·        Der Vertrag wurde redaktionell überarbeitet und die Zusatzleistungen unter 1.1
         spezifiziert.
·        Anlage 4 (Geschirr und Besteck) wurden an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.“

Im Diskussionsverlauf wurden folgende Punkte festgehalten:
„Herr Stümmler erläuterte die Benutzungsordnung und nahm die neuen Punkte mit auf:

  1. Unter Punkt 2.2 Altersfreigabe weglassen
  2. Unter Punkt 3.2 Brandschutz: im Gebäude dürfen gleichzeitig nur max. 200 Besucher sein
  3. Das Stadtschloss-Geschirr wird nur bei Veranstaltungen benutzt, es kann nicht separat ausgeliehen werden.“

Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Die überarbeitete Benutzungsordnung für das Stadtschloss inklusive Gebührenordnung wurde abschließend diskutiert und letzte Festlegungen getroffen.
Der Ausschuss empfiehlt dem SR der Benutzungsordnung (mit integrierten Festlegungen aus der Kulturausschusssitzung) zuzustimmen und diese durch den Bürgermeister am 23. Mai in Kraft setzen zu lassen.“
 

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften mit den eingefügten Änderu ngen an. Die Benutzungsordnung für das Stadtschloss (im RIS hinterlegt) tritt ab 23. Mai 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Nutzungsbedingungen Stadtschloss Herrieden (.pdf)

Datenstand vom 04.07.2019 10:28 Uhr