Städtebaulicher Vertrag mit Herrn Wilhelm Nägelein


Daten angezeigt aus Sitzung:  84. Stadtratssitzung, 22.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 84. Stadtratssitzung 22.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Herr Wilhelm Nägelein beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Einzelhandelbetriebes mit einer Verkaufsfläche von 799 m² auf dem Flst. 193/1, Gemarkung Hohenberg. Die Stadt erklärt sich mit dem Vorhaben einverstanden, möchte jedoch ihre zentralen Versorgungsbereiche mit einem städtebaulichen Vertrag schützen.
Der Stadtrat fasste in der Sitzung am 02.05.2019 folgenden Beschluss:
„Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an. Jedoch soll § 4 Abs. 2 im städtebaulichen Vertrag soweit geändert werden, dass der Bauherr im Rahmen eines Verträglichkeitsgutachtens nachweisen muss, dass die zentralen Versorgungsbereiche nachhaltig nicht beeinträchtigt werden.“
Dies wurde in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Dieser wird mit der Niederschrift im RIS hinterlegt. Zur Vorbereitung auf die Sitzung erhalten die Stadtratsmitglieder diesen per E-Mail übersandt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den städtebaulichen Vertrag mit Herrn Nägelein in der vorliegenden Fassung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Städtebaulicher Vertrag Stand- 14.05.2019 (.pdf)

Datenstand vom 04.07.2019 10:28 Uhr