Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Sondergebiet "Humuslager Hammerbacher"


Daten angezeigt aus Sitzung:  85. Stadtratssitzung, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Das Familienunternehmen „Hammerbacher Humus und Gartenerde“ benötigt Lagerflächen für Oberboden. In der erforderlichen Größe ist für diese Fläche ein Bebauungsplan erforderlich um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Der Geltungsbereich liegt nordöstlich vom Ortsteil Steinbach und nordwestlich der Logistikhalle geobra Brandstätter Stiftung GmbH.
Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,26 ha und beinhaltet die Teilflächen der Flst. Nrn. 803 und 804 der Gemarkung Neunstetten.
Westlich, nördlich und östlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an und südlich der bestehende Wirtschaftsweg (Flst. 850).
Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung wird im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herrieden durchgeführt.
Der vom Ing.-Büro Heller aus Herrieden ausgearbeitete Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird dem Stadtrat vorgestellt. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Familie Hammerbacher.  

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung mit allen Anlagen in der Fassung vom 05.06.2019 und beschließt die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Herrieden zu veröffentlichen.
Das Ing.-Büro Heller aus Herrieden wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Familie Hammerbacher.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
B-Plan Vorentwurf (.pdf)

Datenstand vom 04.07.2019 10:34 Uhr