Bericht zur kommunalen Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs im Jahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  85. Stadtratssitzung, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 85. Stadtratssitzung 05.06.2019 ö 7

Sachverhalt

Seit Mai 2018 werden die Geschwindigkeiten des fließenden Verkehrs im Gemeindegebiet der Stadt Herrieden durch die gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit überwacht.
Derzeit werden in 18 Überwachungsstunden pro Monat Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, wobei ein Überwachungszyklus mindestens drei Stunden pro Messstelle beträgt.
Seit Start der Überwachungen im Mai 2018 bis zum Ende des Jahres 2018 wurden bei insgesamt 22.276 Fahrzeugen die Geschwindigkeiten gemessen. Dabei wurden 2.634 Verstöße geahndet, wovon 114 im Bußgeldbereich (unter anderem auch mit Führerscheinentzug) lagen.

Als positives Zwischenergebnis nach gut einem dreiviertel Jahr kann festgehalten werden, dass bei wiederkehrenden Messungen an derselben Messstelle die Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückgehen. Zudem haben auch die Beschwerden von Anwohnern über zu hohe Geschwindigkeiten deutlich abgenommen.
Der Bedarf der Überwachungen ist aus Sicht der Verwaltung trotzdem gegeben.

Die Abrechnung des Jahres 2018 sieht folgendermaßen aus:
Fiktive Einnahmen:                                        58.580,00 €        
Ausgaben an Burgoberbach:                                52.284,90 €
Sonstige Ausgaben (Bankgebühren, Software):           2.462,51 €        
Überschuss:                                                   3.832,59 €
noch ausstehende Zahlungen (laut BoB)                   1.100,00 €
tatsächlich verbuchter Überschuss                           2.732,59 €

Die noch ausstehenden Zahlungen von Ordnungswidrigkeiten lassen sich demnach erklären, dass manche Verkehrssünder gegen die Verwarnung oder das Bußgeld Rechtsbehelf eingelegt haben und sich dadurch die Zahlungseingänge verzögern.

Der Stadtrat hat sich bei der Einführung der Verkehrsüberwachung entschlossen, dass Überschüsse einem sozialen Zweck oder einer Stiftung zugeführt werden sollen.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Teil des bisher tatsächlich erhaltenen Überschusses i. H. v. 2.500,00 € einem sozialen Zweck zuzuführen, da die tatsächliche Endabrechnung aus den vorher genannten Gründen erst im Herbst 2019 gefertigt werden kann. Der restliche Überschuss, der dann nach der tatsächlichen Endabrechnung noch verbleibt, kann mit dem Überschuss 2019 ausbezahlt werden.
Folgende Maßnahme schlägt die Verwaltung vor.
  • Bürgerstiftung 2.500,00 €

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kam der Vorschlag, dass das Geld aus der Bürgerstiftung für das Projekt „Schülerlotsen“ eingesetzt wird.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Verwendung des Teilüberschusses i. H. v. 2.500,00 € wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2019 10:34 Uhr