Widmung des gesamten Schlossareales zum Traubereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  87. Stadtratssitzung, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 87. Stadtratssitzung 03.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden verfügt über einen eigenen Standesamtsbezirk. Trauungen finden bisher ohne Mehrkosten im Trauzimmer im Rathaus statt. In der heutigen Zeit heiraten viele Hochzeitspaare nur noch standesamtlich. Von den Brautleuten wird häufig der Wunsch geäußert, dass die Trauung in einem besonderen Ambiente stattfindet. Hierfür wäre das gesamte Schlossareal (Flst. 1, Gemarkung Herrieden) denkbar. Dieser Bereich befindet sich im Eigentum der Stadt Herrieden. Im Rahmen ihrer Organisationshoheit kann die Stadt Herrieden, durch Beschluss des Stadtrates, weitere Örtlichkeiten außerhalb des Rathauses als Traumöglichkeit widmen (§ 14 Abs. 2 PStG i.V.m. Nr. 14.1.1 PStG-VwV). Die Örtlichkeit selbst muss sowohl in der Größe als auch in der Ausgestaltung den Anforderungen einer würdevollen Eheschließung genügen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das gesamte Schlossareal (Flst. 1, Gemarkung Herrieden) ab sofort als Traumöglichkeit zu widmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2019 14:14 Uhr