Bebauungsplan Nr. 21 "KiTa an der Nürnberger Straße" mit integriertem Grünordnungsplan
Daten angezeigt aus Sitzung:
88. Stadtratssitzung, 24.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 „KiTa an der Nürnberger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan mit Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden/TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Herrieden benötigt dringend eine neue Kindertageseinrichtung zur Deckung des erforderlichen Bedarfs im Stadtgebiet. In Abwägung verschiedener Standorte wird der Standort nördlich der Nürnberger Straße als geeignetster Standort angesehen. Entsprechend soll nun für diesen Bereich ein Bebauungsplan zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit aufgestellt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt:
- Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – den Bebauungsplan Nr. 21 „KiTa an der Nürnberger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von 0,84 ha umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flurnummern 660, 661 und 662 der Gemarkung Herrieden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Planungsbüro Vogelsang, Nürnberg, wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden /Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
BBP_Kiga_NbgStr_Gemeinbedarf (.pdf)
Datenstand vom 29.10.2019 15:47 Uhr