Feststellung der Jahresrechnung 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  89. Stadtratssitzung, 25.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 89. Stadtratssitzung 25.09.2019 ö 9

Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2018 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2018 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

                                                               2018                           2017                           
a)        Verwaltungshaushalt in E./A.                      28.045.974,39          24.073.965,23 €
b)        Vermögenshaushalt in E./A.                     11.8 77.341,52 €          10.698.065,08 €
c)        Gesamthaushalt:                                    39.923,315,91 €            34.772.030,31 €
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt beträgt:            6.487.528,54 €           5.141.066,64 €
Die Zuführung zur Allgem. Rücklage beträgt:      271.988,05 €                113.197,73 €
Die Sonderrücklage beträgt zum 31.12.2018:    2.474.417,04 €           2.224.195,46 €
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2018:     2.260.733,14 €           2.640.016,35 €

Die im Haushalt 2018 vorgesehene Darlehensaufnahme in Höhe von 1.666.504 € musste aufgrund des überaus positiv verlaufenen Haushaltsjahres nicht in Anspruch genommen werden.

Rechtliche Würdigung

Art. 102 Abs. 2 GO

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung für den Haushalt 2018 zur Kenntnis. Sie ist dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2019 11:20 Uhr