Integrierte ländliche Entwicklung-Gründung eines Zweckverbandes Altmühlland A6 - Verbandssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Stadtratssitzung, 16.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 90. Stadtratssitzung 16.10.2019 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung vom 16.01.2019 behandelt:
„„Die in der ILE Arbeitsgemeinschaft geführte kommunale Zusammenarbeit soll in einen Zweckverband (Art. 17 KommZG) übergeführt werden.  Hierzu ist ein Grundsatzbeschluss, über den Beitritt zu diesem Verband, zu fassen.
Eine Auflistung der bisherigen Meilensteine der Arbeitsgemeinschaft ist im RIS hinterlegt.“  

Folgender Beschluss wurde in der Sitzung vom 16.01.2019 gefasst:
„Der Stadtrat Herrieden stimmt zu, den bisher als Arbeitsgemeinschaft nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit geführten Zusammenschluss in einen Zweckverband (Art. 17 KommZG) zu überführen und beschließt, den Beitritt zu diesem Verband.

Die noch zu erarbeitende Verbandssatzung ist vorzulegen und bedarf einer gesonderten Beschlussfassung.““

Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf wurde gemeinsam erarbeitet und mit dem Landratsamt Ansbach als Genehmigungsbehörde abgestimmt.
Zur Entstehung des Zweckverbandes ist es jetzt notwendig, dass alle beteiligten Gemeinden dem vorliegenden Satzungsentwurf zustimmen.

Der Entwurf einer Verbandssatzung des Zweckverbandes Altmühlland A6 vom 06.08.2019/MM ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Verbandssatzung des Zweckverbandes Altmühlland A6.

Dem Landratsamt Ansbach ist eine Ausfertigung dieses Beschlusses, samt dem ursprünglichen Beschluss zur Gründung des Zweckverbandes vorzulegen.

(Gemeinsamer gleichlautender Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
20190806_Satzung der Altmühlland A6 aktuell (.pdf)

Datenstand vom 08.11.2019 11:43 Uhr