Ergänzung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden
Daten angezeigt aus Sitzung:
90. Stadtratssitzung, 16.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Namen aller Stadtratsfraktionen wird der Antrag gestellt, dass folgende Maßnahme in die Zuschussrichtlinie vom 12.04.2018 der Stadt Herrieden aufgenommen wird:
„Die Stadt Herrieden gewährt Vereinen im Gemeindegebiet für Ersatzinvestitionen, die zu einer Energieeinsparung von mehr als 30 % beitragen, eine zusätzliche Förderung von 10 % auf den Teil der Investitionskosten, die nicht durch anderweitige Zuschüsse gedeckt wird.
Die erforderlichen Mittel dafür sind ab 2020 in den städtischen Haushalt einzustellen.“
Die Verwaltung regt an, dass Zuschussvoraussetzung ist, dass von den Vereinen ein Nachweis über die Höhe der Energieeinsparung und der Kosten vorgelegt wird.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Herrieden beschließt, in der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden vom 12.04.2018, folgenden Textbaustein mit aufzunehmen:
Die Stadt Herrieden gewährt Vereinen im Gemeindegebiet für Ersatzinvestitionen, die zu einer Energieeinsparung von mehr als 30 % beitragen, eine zusätzliche Förderung von 10 %, der vom Zuwendungsbescheid festgelegten, förderfähigen Kosten.
Für die Zuschussauszahlung muss von den Vereinen ein Nachweis über die Höhe der Energieeinsparung und der Kosten vorgelegt werden.
Die erforderlichen Mittel dafür sind ab 2020 in den städtischen Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2019 11:43 Uhr