Kommunale Auftragsvergaben - Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten
Daten angezeigt aus Sitzung:
91. Stadtratssitzung, 06.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bayerischen Gemeindetag verweist mit einem Schreiben vom 02.10.2019 auf das Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hin, dass es für die Vergabe von Bauaufträgen im Zuge der letztjährigen Vergabereform folgende Handlungsanweisung gibt:
„…… Abweichend von der früheren Rechtslage sind demnach künftig sowohl Vergaben von Bauleistungen als auch Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen und Konzessionen tendenziell in nichöffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Dies gilt auch für freiberufliche Leistungen
…….“
Somit sind in den zukünftigen Sitzungen alle Vergaben nichtöffentlich durchzuführen. Die öffentliche Bekanntgabe des wirtschaftlichsten Bieters ohne Angabe der Vergabesumme hat dann in der öffentlichen Sitzung zu erfolgen.
Datenstand vom 28.11.2019 08:31 Uhr