Querungshilfe in Rauenzell - Staatsstraße St2249


Daten angezeigt aus Sitzung:  91. Stadtratssitzung, 06.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 91. Stadtratssitzung 06.11.2019 ö 12

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.10.2019 beraten:
„Die Verwaltung hat beim Staatlichen Bauamt in Ansbach nach der Möglichkeit einer Querungshilfe in Rauenzell über die Staatsstraße 2249 angefragt und dazu folgende Stellungnahme erhalten:

„Sehr geehrter Herr Baumgärtner,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.06.2019. Darin fragen Sie an, ob eine Querungshilfe im Zuge der Staatsstraße 2249 in der Ortsdurchfahrt Rauenzell in Höhe der Einmündung der Straße Am Weidenweg grundsätzlich möglich ist.
 
Zur allgemeinen Definition des Begriffs Querungshilfe möchten wir voranstellen, dass wir zwei Arten von Querungshilfen unterscheiden.
 
Dies ist zum einen eine bauliche Querungshilfe. Hierbei handelt es sich um eine Verkehrsinsel in Fahrbahnmitte, die mindestens eine Breite von 2,50 m und beim Neubau eine Länge von 4 m aufweist. Neben der 2,50 m breiten Mittelinsel ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein Platzbedarf von 3,75 m erforderlich, damit der Schneepflug im Winter zwischen den Borden räumen kann. Durch den Bau einer baulichen Querungshilfe ergibt sich insgesamt eine Verbreiterung der Fahrbahn um rd. 4 m mit entsprechender Verschwenkung der Straße auf großer Länge. Auch der Gehweg wäre hierdurch auf großer Länge neu zu errichten. Der Bau derartiger Querungshilfen ist daher in der Regel nur vorgesehen, wenn ohnehin ein umfangreicher Ausbau einer Ortsdurchfahrt erforderlich ist. Dies ist im Falle der Ortsdurchfahrt Rauenzell nicht der Fall.
 
Die andere Möglichkeit des Baus einer Querungshilfe ist die Nachrüstung einer Fußgängerampel. Hierzu sind vorwiegend bauliche Maßnahmen im Gehwegbereich erforderlich, um den Ansprüchen der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit gerecht zu werden. Auch ein Stromanschluss ist erforderlich. Wie Ihnen sicherlich selbst noch aus der damaligen Abstimmung zur Fußgängerampel am Herriedener Marktplatz bekannt ist, sind die Vorgaben hinsichtlich der Verkehrszahlen und der erforderlichen Fußgängerströme relativ hoch, damit die diesbezüglichen Aufwendungen vom Straßenbaulastträger übernommen werden können.
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus technischer Sicht der Einbau einer Fußgängerampel sicherlich möglich sein dürfte, jedoch eine Kostentragung durch den Baulastträger der Staatsstraße ausscheidet.
 
Insofern wäre zu klären, ob von Seiten der Stadt die grundsätzliche Bereitschaft besteht, die entsprechenden Bau- und Unterhaltsmehraufwendungen zu tragen. Gleiches gilt auch für die planerischen Aufwendungen. Sofern diese Bereitschaft besteht, bitten wir Sie sich wieder bei uns zu melden. Dann wäre in einem nächsten Schritt bei einem gemeinsamen Termin zwischen Stadt, Polizei, unterer Verkehrsbehörde und Staatlichem Bauamt ein geeigneter Standort vor Ort festzulegen.
 
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Aus Sicht der Verwaltung ist nun grundsätzlich zu klären, ob von Seiten der Stadt Herrieden eine Querungshilfe in Rauenzell auf Höhe des Straßenzuges „Am Weidenweg“ notwendig ist. Sämtliche Bau-, Unterhalts- und Planungskosten wären von uns zu tragen.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, eine bauliche Querungshilfe (Insel) in Rauenzell auf Höhe des Straßenzuges „Am Weidenweg“ zu realisieren.“

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Robert Goth schlägt vor, mit dem Staatlichen Bauamt nochmal ein Gespräch zu führen und eine Außenbesichtigung vorzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Kosten für die Querungshilfe und einer Ampel gegenüber zu stellen. Der Sachverhalt wird nochmal im BUL-Ausschuss beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Querungshilfe Rauenzell St2249 (.pdf)

Datenstand vom 28.11.2019 08:31 Uhr