Aufstellung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt": Jahresantrag 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  92. Stadtratssitzung, 27.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 92. Stadtratssitzung 27.11.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Jahresantrag zur Fortschreibung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt“ für die Programmjahre 2020  bis 2023 muss bis zum 01.12.2019 der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. In Abstimmung mit dem Sanierungsplaner, Büro Jechnerer, hat die Abteilung Baurecht die Maßnahmen und Kostenansätze geschätzt und überarbeitet. Die Bedarfsmitteilung (Grobschätzung) ist im RIS hinterlegt. Der Antrag wird nach Beschluss des Stadtrates an die Regierung von Mittelfranken (sowie in Abdruck auch an das Landratsamt) übersandt. Die Stadtkämmerei erhält die Kostenansätze zur Information.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den Maßnahmen und den Kostenansätzen gemäß der Bedarfsmitteilung im Jahresantrag zu. Die für den Haushaltsplan und die Finanzplanung relevanten Beiträge wurden im Rahmen der Haushaltsvorberatung mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Bedarfsmitteilung (Jahresantrag) 2020. (.pdf)
Herrieden_Altstadt_2020_2019_11_12 (002) (.pdf)

Datenstand vom 16.01.2020 14:31 Uhr