Neubau einer Wohnanlage mit 17 Wohnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 74. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 06.02.2019 ö 5.5

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau einer Wohnanlage mit 17 Wohnungen von Ruth Beck-Schwarz auf Flst. 960/2, Gemarkung Herrieden, Steinweg 11.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche ausgewiesen und nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens in diesem Bereich ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umnutzung eines Büro- und Fabrikgebäude auf dem Nachbargrundstück in Wohnungen und einen Lebensmittelmarkt sowie die angrenzenden Schulen mit ihrer Kubatur ergeben diese Zulässigkeit.  

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme, weist jedoch auf die Einhaltung der Abstandsflächen hin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2019 10:17 Uhr