Abbruch bzw. Teilabbruch von landwirtschaftl. Gebäudeteilen, Neubau von Garagen mit Nebenräumen
Daten angezeigt aus Sitzung: 75. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 26.02.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) | 75. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss | 26.02.2019 | ö | 6.5 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Abbruch bzw. Teilabbruch von landwirtschaftlichen Gebäudeteilen, Neubau von Garagen mit Nebenräumen von Stefan Kilian auf Flst. 11 und 13, Gemarkung Hohenberg, Hohenberg 13.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2019 10:19 Uhr