Überwachung des ruhenden Verkehrs


Daten angezeigt aus Sitzung:  75. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 75. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 26.02.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Vereinbarung mit der Stadt Ansbach über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Altstadt war zum 31.12.2017 aufzulösen, da die Stadt Ansbach nicht über die notwendigen Personalstunden verfügte, um in Herrieden eine befriedigende Überwachung durchzuführen.

Mit der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH, Mühldorf am Inn, wurde nun ein kompetenter Partner zur Fortführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs ab 2019 gefunden. Die Überwachung ist an 15 Stunden monatlich (zu unterschiedlichen Zeiten) geplant. Als Kosten fallen pro Überwachungsstunde 31,50 € an (monatlich 472,50 € netto). Zusätzlich wird eine monatliche Anfahrtspauschale von 30,00 € netto sowie 89,00 € netto für das mobile Datenerfassungsgerät fällig. Die Abwicklung des Innendienstes zur Ausstellung der Ordnungswidrigkeiten wird über die gGKVS, die den fließenden Verkehr in Herrieden überwacht, abgewickelt. D.h., dass die Kosten für den Innendienst (Personalkosten und Portokosten) in der Kalkulation zur Überwachung des fließenden Verkehrs berücksichtigt wurden.
Somit ergibt sich ein monatlicher Gesamtaufwand bei 15 Überwachungsstunden (pro Woche 3 Stunden) von 703,89 € brutto. Einmalige Konfigurationskosten fallen 833,00 € brutto an.

Zum Vergleich:
Die Stadt Ansbach hat pro Überwachungsstunde ca. 62,00 € (Personalkosten, Fahrtkosten und Verwaltungskosten) gekostet, wobei jährlich nur ca. 30 Stunden überwacht wurden.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 1122.6580
Einmalige Kosten:        833,00 € brutto
Monatliche Kosten:        703,89 €; entspricht jährlich 8.446,68 € brutto

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs zuzustimmen. Die Überwachung soll von der Kommunalen Dienstleistungsgesellschaft mbH übernommen werden, um eine bessere Kontrolle zu erreichen. Für die ersten drei Monate sollen erhöhte Stunden vereinbart werden. Eine Bekanntmachung, dass die Überwachung wiederaufgenommen wird, soll im Amtsblatt erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2019 10:19 Uhr