Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes
Daten angezeigt aus Sitzung:
76. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 19.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes mit 799 m² Verkaufsfläche von Wilhelm Nägelein auf Flst. 193/1, Gemarkung Neunstetten, An der Autobahn.
Hierzu liegt dem Antrag auf Vorbescheid auch ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB bei, der die Mitsprache der Stadt bei der Auswahl der Sortimente regelt.
Der Planer erläutert den Sachverhalt. Die Pläne werden in der Sitzung angezeigt.
Rechtliche Würdigung
Der Bebauungsplan Nr. 9 „Regmannsdorf“ enthält folgende Festsetzung:
„Ausgeschlossen ist jegliche Handelsnutzung lt. § 1 Abs. 5 BauNVO“.
Hinsichtlich der vorstehenden Festsetzung ist eine Befreiung erforderlich.
Diese Befreiung kann in Verbindung mit dem städtebaulichen Vertrag erteilt werden.
Die gleiche Befreiung wurde schon für die Handelsnutzung im „Piazza Outlet“ erteilt.
Das Bauvorhaben ist mit Erteilung der Befreiung genehmigungsfähig.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die erforderliche Befreiung und die gemeindliche Einvernahme zu erteilen. Hinsichtlich Auswirkungen auf die Städtebauförderung soll der Städtebauliche Vertrag mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.07.2019 10:53 Uhr