Vollzug Bund/Länder/Städtebauförderungsprogramm - Aktive Zentren - Abbruch Hintere Gasse 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  76. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 19.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 76. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 19.03.2019 ö 14

Sachverhalt

Gewährung einer Zuwendung für den Abbruch des Gebäudes Hintere Gasse 15, Flst. 90, Gemarkung Herrieden von Herrn Thomas Kern. Das Gebäude wurde von Herrn Kern erworben und soll abgebrochen werden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden von der Regierung von Mittelfranken 50 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt, somit fallen 13.000 € als Zuschuss an. Davon übernimmt die Regierung von Mittelfranken 7.800 € (60 v.H.) und die Stadt Herrieden müsste 5.200 € (40 v. H.) übernehmen. Ein Vertrag über die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme indem die Auszahlung des Festzuschusses bei Fertigstellung des Rohbaus (Ersatzbau) ausgezahlt wird, wird mit dem Antragsteller noch abgeschlossen.

Anmerkung der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken kann der tatsächliche Zuschuss auch höher ausfallen, wenn die Abbruchkosten höher sind. (Preissteigerung – Zuschuss entsprechend 50 %).

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt dem vorläufig  festgelegten Zuschuss in Höhe von 5.200 € (40 v.H.) zu. Sollten die Abbruchkosten höher und dadurch die förderfähigen Kosten ebenfalls höher sein, wird auch dem höheren städtischen Zuschuss zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2019 10:53 Uhr