Errichtung von Werbeanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 08.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 78. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 08.05.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Herr Markus Rank beabsichtigt auf Flst.  843/5, Gemarkung Neunstetten, im Bebauungsplan Nr. 14 „Regmannsdorf II“, Am Eichelberg 4 mehrere Werbeanlagen. Die Verwaltung wird diese in der Sitzung vorstellen.  

Rechtliche Würdigung

Nach Art. 57 Abs.1 Nr.12g BayBO sind Werbeanlagen in Gewerbegebiete, soweit sie in, auf oder an bestehenden Anlagen errichtet werden verfahrensfrei. Jedoch liegt das Gebäude im 100 m Streifen längs zur Bundesautobahn, somit ist nach § 9 FStrG (Bundesfernstraßengesetz) eine Genehmigung der obersten Landesstraßenbaubehörde erforderlich.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt den Werbeanlagen zu und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2019 11:07 Uhr