Sanierung Nachklärteiche Elbersroth - Landwirtschaftliche Ausbringung Teichklärschlamm


Daten angezeigt aus Sitzung:  80. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 80. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 25.06.2019 ö 9

Sachverhalt

Wie in der BUL - Anfrage vom 09.04.2019 beantwortet wurde bezüglich der landwirtschaftlichen Ausbringung eine Anfrage beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach   gestellt. Nachfolgende Stellungnahme wurde von der zuständigen Sachgebietsleiterin per E-Mail übermittelt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Ziegler,
bezüglich der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen:
Mit der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung, welche im Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet wurde, wird festgehalten, dass die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beendet wird und Phosphor und andere Nährstoffe zukünftig zurück-  gewonnen werden. Gleichzeit wurden mit der neuen Klärschlammverordnung die Grenzwerte für Klärschlamm verschärft und die Untersuchung neuer Parameter gefordert. Des Weiteren gibt es zukünftig eine Berichts- und Untersuchungspflicht und bis 31.12.2023 muss der Klärschlammerzeuger die zuständige Behörde über geplante Maßnahmen zur P-Rückgewinnung, das Auf- oder Einbringen von Klärschlamm auf oder in Böden und über sonstige Klärschlammentsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz informieren.
Ab dem 1.1.2029 dürfen Kläranlage > 100.000 EW keinen Klärschlamm mehr bodenbezogen verwerten (=landwirtschaftlich ausbringen oder für den Landschaftsbau abgeben). Ab dem 1.1.2032 dürfen dann auch Kläranlage > 50.000 EW keinen Klärschlamm mehr bodenbezogen verwerten.
Für kleinere Kläranlagen, wie Herrieden und Elbersroth, ist nach derzeitigem Recht eine landwirtschaftliche Ausbringung erlaubt. D.h.  Sie können Ihren Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ausbringen, wenn die Klärschlammgrenzwerte eingehalten und Abnehmer vorhanden sind. Letzteres gestaltet sich unserer Erfahrung nach eher schwierig, da sehr viele Landwirte die Ausbringung von Klärschlamm scheuen und immer weniger Flächen dafür zur Verfügung gestellt werden. Auf lange Sicht ist eine landwirtschaftliche Verwertung nicht zu empfehlen, da diese auch immer von der Belastung des Klärschlamms abhängt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Tina Reutelshöfer
Sachgebietsleiterin Wasserversorgung, Grundwasser-,
Boden- und Gewässerschutz, Abwasserentsorgung Lkr. Ansbach (Süd)“

Nach Rückfragen sind der Verwaltung keine Landwirte bekannt, welche den Klärschlamm unentgeltlich annehmen. Die landwirtschaftliche Ausbringung des Klärschlammes wurde im Winter ausgeschrieben und in der BUL-Sitzung vom 26.02.2019 beraten. Die Kosten hierfür betragen einschl. Absaugen mittels Schwimmbagger und Entsorgen laut damaligen Angebot 68.544,00 € brutto. Eine Entsorgung über die Zentralkläranlage würde ca. 71.500 € brutto kosten. Eine landwirtschaftliche Entsorgung wäre aber erst wieder im Frühjahr 2020 möglich.

 

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 7005.9400 71.500 brutto

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Teichklärschlamm über die Zentralkläranlage Herrieden mit einem Aufwand von ca. 71.500 € brutto zu entsorgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2019 17:09 Uhr