Vorstellung Bebauungsplanvorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 "Wohnanlage am Altmühlhaag"


Daten angezeigt aus Sitzung:  84. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 01.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 84. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 01.10.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Bebauungsplanvorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Wohnanlage am Altmühlhaag“ wird vom Ing.-Büro Heller und den Vertretern der WAL-Bau GmbH vorgestellt. Im Zuge der Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfes werden die Grundzüge der Bebauung, die verkehrsmäßige Erschließung, Auswirkungen aus dem Schallschutzgutachten und der Artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) dargelegt.
Nach der Stadtratssitzung vom 26.09.2018 gingen in der Stadtverwaltung Einwendungen hinsichtlich der Bebauung entlang des Altmühlhaags ein. Über diese informiert die Verwaltung in der Sitzung. Die Unterlagen hierzu sind im RIS hinterlegt.  

Beschluss

Der BUL-Ausschuss begrüßt das Bauvorhaben grundsätzlich. Im ISEK hat sich der Stadtrat, aufgrund seiner großen Bedeutung für das Stadtbild,  für den Erhalt und die Aufwertung des Wallgrabens ausgesprochen. Deshalb empfiehlt der BUL-Ausschuss dem Vorhabensträger den Querbau im unteren Bereich (Flst. 290, Gemarkung Herrieden) entfallen zu lassen. Die beiden anderen Gebäude können 3-geschossig und in den Abmessungen etwas größer ausgeführt werden. Die Zufahrt muss über das eigene Grundstück erfolgen und nicht über den Weg „Altmühlhaag“. Sämtliche erforderliche Unterlagen einschließlich ein Städtebaulicher Vertrag sind vorab der Verwaltung zur Prüfung vorzulegen. Danach kann der Aufstellungsbeschluss im Stadtrat erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 08:02 Uhr