Elbersroth - Verkehrssituation Wiesethstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Bei der Verwaltung wurden mehrere Beschwerden bzgl. der Parksituation in der Wiesethstraße in Elbersroth vorgetragen. Auf Grund der Beschwerden hat die Verwaltung beim Landratsamt Ansbach angefragt, ob das Parkverbotsschild bereits ab der Ausfahrt/Einfahrt „Am Steinbuck“ aufgestellt werden könnte, da in der Wiesethstraße des Öfteren ein LKW mit Anhänger parkt und dadurch landwirtschaftliche Maschinen und andere LKW´s nur sehr schwer an dem Parkenden vorbeikommen.
Folgende Stellungnahme wurde vom Landratsamt Ansbach hierzu abgegeben:
„Hallo Herr Baumgärtner,
zur untenstehenden Anfrage darf ich auf § 12 Abs. 3a StVO verweisen. Demnach ist ein Parken von Schwerverkehr u.a. in reinen oder allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr schon gesetzlich verboten. Außerdem hat nach ständiger Rechtsprechung eine Restfahrbahnbreite von 3 m Durchfahrbreite zu verbleiben.

Sofern sich aufgrund vorstehender Ausführungen ein gesetzliches Parkverbot ergibt, empfehle ich die Polizei als zuständige Stelle für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zu kontaktieren.“

Folgende Stellungnahme wurde von der Polizei abgegeben:
„….,
ich habe mir die Situation in Elbersroth/Wiesenstraße am Nachmittag, 14.08.2019, einmal angesehen.

Feststellungen:
  • an der beschriebenen Örtlichkeit beträgt die Straßenbreite ca. 5,60 m;
  • ortseinwärts verläuft die Straße in einer durchgehenden leichten Rechtskurve;
  • im westlichen Bereich der Wiesenstr. – zw. Ortseingang und der „taktilen Querungshilfe“ – befindet sich keinerlei Bebauung (= landwirtschaftliche Fläche);
  • das „absolute Halteverbot“ beginnt ortseinwärts ca. 2 m vor dem Wechsel des Gehwegs auf die andere Straßenseite mit der vorgenannten „Querungshilfe“;
  • vor der Hs.-Nr. 15 war der „Baubus“ eines Anwohners abgestellt.

Mein Eindruck:
  • ein geparktes Fahrzeuge sind eigentlich ideal, um die Geschwindigkeit ortseinwärts zu „regulieren“;  
  • die Fahrbahnbreite ist - zwar im gesetzlichen Grenzbereich, aber – ausreichend, um einen Lkw auf der Fahrbahn parken zu können;
  • aufgrund der einseitigen Bebauung kann nicht von einem reinem Siedlungsgebiet - mit der sich daraus ergebenden besonderen Parkvorschriften-  ausgegangen werden.

Ich hab auch mit einem Anwohner gesprochen. Dieser teilte mir mit, dass ein Lkw-Fahrer aus dem östlichem Siedlungsgebiet („Am Kräuterlehrgarten“) alle zwei bis drei Wochen seinen Lkw in der Wiesenstraße abstellt.
Er würde den Fahrer zwar nur „vom Sehen her“ kennen, sicherte mir aber zu, diesen anzusprechen und ihn zu bitten, beim Parken zumindest seinen linken Spiegel einzuklappen (ist bei allen größeren Lkw problemlos möglich).
Aus dem Anwohnergespräch ging klar hervor, dass keine Erweiterung des Halteverbotes gewünscht wird.         

Eine Erweiterung des Halteverbots wäre nach meiner Ansicht höchstens im Zusammenhang mit der „taktilen Querungshilfe“ im Hinblick auf ein besseres Sichtfeld zw. Fahrzeugführer und Fußgänger möglich.“
 
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit mit mehreren Elbersrother Bürger gesprochen. Die Situation in diesem Bereich habe sich verbessert, es parkt auch kein LKW mehr in der Wiesethstraße.
 

Beschluss

Der BUL-Ausschuss beschließt, nach Besichtigung der Engstelle in der Wiesethstraße , dass die Verwaltung beim Landratsamt Ansbach, als Träger der Kreisstraße, ein eingeschränktes Halteverbot, ca. 35 m nördlich und ca. 35 m südlich der Engstelle, beantragen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2019 11:29 Uhr