Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Zusatzgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und einer Zusatzgarage von Selina und Johannes Binder, auf Flst 220/5, Gemarkung Neunstetten, im Bebauungsplan Nr.5 „Eulersfeld“, Am Eulersfeld 56.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Errichtung der Garage auf der Südgrenze des Grundstückes, außerhalb der festgesetzten Flächen für Garagen.
  • Überschreitung der Baugrenze nach Nordosten von 0,975 m mit dem Wohngebäude und Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Garage um 1,97 m.
  • Abstand Zwerchhaus zum First anstatt 2,00 m nunmehr 1,05 m.

Für die Überschreitung der Baugrenzen gibt es bereits Bezugsfälle. Für die Errichtung der Garage an anderer Stelle gibt es noch keine. Familie Binder hat mit dem angrenzenden Nachbarn gesprochen und es besteht mit diesem neuen Standort Einverständnis. Die Skizzen werden in der Sitzung gezeigt.

Die Zustimmung für das Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen für die Errichtung der Garage außerhalb der vorgesehenen Fläche sowie der Überschreitung der Baugrenze wurden in der BUL-Sitzung am 19.03.2019 bereits in Aussicht gestellt. Der Abstand des Zwerchhauses wird  zusätzlich beantragt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Nr. 5 „Eulersfeld“ § 30 BauGB

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für alle o.g. beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2019 11:29 Uhr