Weitere Vorgehensweise beim Baugebiet Nr. 15.4 "Schrotfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 85. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 23.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Nachstehend die weiteren zeitlichen Abläufe für das Baugebiet Nr. 15.4 „Schrotfeld“:

Der Bebauungsplanentwurf liegt in der Zeit vom 25.10. – 25.11.2019 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB´s aus. Sollten sich die Einwände im Rahmen halten ist eine Behandlung dieser in der Stadtratssitzung am 11.12.2019 vorgesehen. Eine weitere Auslegung kann dann von Mitte /Ende Januar bis Mitte/Ende Februar erfolgen. Die Behandlung der Stellungnahmen und Abwägung einschl. Satzungsbeschluss kann in der März- bzw. Aprilsitzung 2020 des Stadtrats erfolgen.
Die Beauftragung eines Ing.-Büro mit der Erschließungsplanung ist für Mai 2020 vorgesehen. Im Vorfeld sollte ein Ing.-Büro mit einem Erschließungsvorentwurf beauftragt werden um auf evtl. technische Probleme noch im B-Plan reagieren zu können. Als Planungszeit für die Erschließungsplanung sieht die Verwaltung hier ca. 3 Monate. Somit kann eine Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten im August/September 2020 erfolgen. Derzeit kann nicht abgeschätzt werden wie der Auftragsbestand der Baufirmen in diesem Zeitraum ist und ob annehmbare Angebote eingehen. Ob ein Ausführungsbeginn im Herbst 2020 oder erst im Frühjahr 2021 erfolgen kann ist von den jeweiligen Angeboten abhängig. Die Verwaltung empfiehlt aus der Erfahrung der letzten Bauvorhaben (Schrotfeld 15.3 und Wasserwerk Rauenzell) heraus einen längeren Zeitraum für den Ausführungsbeginn anzugeben. Für eine Erschließung des ersten Bauabschnittes schätzt die Verwaltung einen Zeitraum von 5 – 6 Monate je nach Witterung. Nach der Fertigstellung der Erschließung muss die Vermessung der Grundstücke noch erfolgen. Je nach Ausführungsbeginn können dann frühestens Ende Juli die ersten Grundstücke zum Verkauf angeboten werden. Bei einem Baubeginn erst im Frühjahr 2021, kann die Vermarktung erst im Herbst 2021 erfolgen.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt dem dargestellten Zeitrahmen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2019 11:29 Uhr