Änderungen und Ergänzungen für Richtlinien über Ehrungen im sportlichen und ehrenamtlichen Bereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus, Partnerschaft, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften am 29.01.2019, in der die Vorschläge zur Sportler- und Ehrenamtsehrung 2019 beschlossen wurden, gingen Änderungen und Ergänzungen für die Richtlinien der Stadt Herrieden über Ehrungen im sportlichen und ehrenamtlichen Bereich hervor. Die Richtlinien gültig ab 08.10.2014 sind im RIS hinterlegt.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  • Zu Punkt 1a)
„Die Sportmedaille wird in den einzelnen Stufen an die zu ehrenden Einzelsportlerinnen und Sportler nur einmal verliehen. „

Eine Medaille sollte mehrmals vergeben werden können. Dieser Absatz sollte gestrichen werden.

  • Zu Punkt 1b)
„Die Sportmedaillen werden verliehen in: BRONZE
für Siege bei Kreis- und Bezirksmeisterschaften, bei mittelfränkischen Meisterschaften oder vergleichbaren Wettbewerben“

rote Schrift = Ergänzung

  • Zu Punkt 1b)
„Die Sportmedaillen werden verliehen in: SILBER
für wiederholte sportliche Erfolge bei Kreis- und Bezirksmeisterschaften, wenn bereits die Sportmedaille in Bronze verliehen wurde“. Als wiederholt gelten Erfolge in derselben Altersklasse und direkt im darauffolgenden Jahr.

„Die Sportmedaillen werden verliehen in: GOLD
für wiederholte sportliche Erfolge auf nordbayerischer bzw. bayerischer Ebene, wenn hierfür bereits die Sportmedaille in Silber verliehen wurde“. Als wiederholt gelten Erfolge in derselben Altersklasse und direkt im darauffolgenden Jahr.


rote Schrift = Ergänzung

  • Zu Punkt 3b)
Die Ehrenamtsplakette für Leistungen im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich wird verliehen in
GOLD für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von mehr als 25 Jahren und wieder ab 40 Jahren mit einem Zusatzgeschenk

rote Schrift= Ergänzung

  • Zu Punkt 5d) neu
Eine Ehrung posthum einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die besondere Anerkennung verdient, kann innerhalb von 15 Monaten nach dem Sterbedatum der betreffenden Person eingereicht werden. Einreichen können die unter Nr. 2c und 3c erwähnten Personen/Gruppen/Vereine ab der Aufforderung im Amtsblatt im November eines Jahres.

  • Zu Punkt 6a)
„…Danach sollen alle eingereichten Vorschläge einem Auswahlgremium, bestehend aus Mitgliedern einer jeden Fraktion des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften vorgelegt werden.“

Dies soll geändert werden in:
Über die Vorschläge wird in einer eigens dafür anberaumten Ausschusssitzung Ende Januar eines Jahres entschieden.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt den Änderungen bei den Richtlinien der Stadt Herrieden über Ehrungen im sportlichen und ehrenamtlichen Bereich zu und beauftragt die Verwaltung die abgeänderten Richtlinien in der gesamten Fassung zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2019 09:10 Uhr