Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  86. Stadtratssitzung , 26.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 86. Stadtratssitzung 26.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Beschluss des ergänzten Entwurfs.

Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4a Abs. 3 BauGB.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans fand im Juni/Juli 2018 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorberatenen Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen liegen vor. In der Sitzung gilt es nun die Stellungnahmen öffentlich abzuwägen und einen Beschluss herbeizuführen.
Aufgrund der Abwägung und aktueller Entwicklungen ergeben sich fünf Änderungen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan:
    • 1. Änderungsbereich: OT Herrieden – Nördlich der Nürnberger Straße
      • Aufnahme einer Gemeinbedarfsfläche zur Ansiedlung einer KiTa
    • 2. Änderungsbereich: OT Esbach – Playmobil
      • Herausnahme eines Teils der Sonderbaufläche – ehemalige Planung „Hochregallager“
    • 3. Änderungsbereich: OT Steinbach – Humuslager
      • Aufnahme einer Sonderbaufläche „Humuslager“ > entsprechend des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
    • 4. Änderungsbereich: OT Birkach – Östlich Weinfeld
      • Herausnahme der Wohnbaufläche
    • 5. Änderungsbereich: OT Herrieden – Westlich des Freibads
      • Aufnahme einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“

Diese Änderungen sollen in der Sitzung beschlossen werden. Weiterhin ist dann eine erneute Beteiligung der Behörden/TöB sowie der Öffentlichkeit hierzu erforderlich. Diese Beteiligung kann und wird aber derart eingeschränkt werden, dass nur zu diesen Änderungsbereichen Stellungnahmen abgegeben werden dürfen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Brandl weist in der Diskussion mehrfach darauf hin, dass der Planentwurf vom 02.05.2018 so lange Bestand hat, bis ein neuer Entwurf beschlossen ist. Das heißt, dass in der derzeitigen Entwurfsplanung (Stand 02.05.2018) die Umgehungstrasse enthalten ist. Dies muss allen beim Beschluss des heutigen Kompromisses klar se in.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans vorgebracht en Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabellen (Stand: 26.06.2019) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gaby Rauch anwesend bis 20:00 Uhr, bei TOP 6

Datenstand vom 05.08.2019 14:05 Uhr