Beteiligungsbericht Baugenossenschaft für den ehemaligen Landkreis Feuchtwangen eG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Finanz- und Personalausschuss, 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 21.10.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden besitzt an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft für den ehemaligen Landkreis Feuchtwangen eG Geschäftsanteile im Wert in Höhe von insgesamt 50.000 €, welches einem Anteil an der Gesamtsumme der Geschäftsanteile der Baugenossenschaft von insgesamt  ca. 7 – 8 Prozent und damit mehr als einem Zwanzigstel entspricht. Im Entwurf des Prüfungsberichtes der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 – 2018 durch den BKPV wurde festgehalten, dass entsprechend Art. 94 Abs. 3 GO ein Beteiligungsbericht zu erstellten ist. Auf Nachfrage bei der Stadt Feuchtwangen liegt in dieser Kommune die absolut gleiche Situation vor. Dort wurde im Jahr 2018 mit einem anderen Prüfer des BKPV´s vereinbart, dass ein Beteiligungsbericht nicht zu erfolgen hat, da nach der Satzung der Baugenossenschaft (§ 30) jedes Mitglied nur eine Stimme hat, d.h. der bestimmende Einfluss der Stadt weit unter einem Zwanzigstel liegt. In den letzten Jahren betrug die Anzahl der Mitglieder alternierend rund um die Zahl von 400. Die gesamten Geschäftsanteile der Baugenossenschaft betrugen zum 31.12.2018 674.050 €. Die Baugenossenschaft verfügt in Herrieden über 11 Häuser mit insgesamt 30 Wohnungen. Diese verteilen sich auf Schlesierstraße, Karlsbader Straße, Ungarndeutsche Straße und Königsberger Straße. Es wird von Seiten der Verwaltung angestrebt, die gleiche Lösung wie sie die Stadt Feuchtwangen mit dem BKPV getroffen hat, aufzugreifen.    

Rechtliche Würdigung

Art. 94 Abs. 3 GO

Datenstand vom 14.01.2020 17:05 Uhr