Abbruch alte Garage und Wiederaufbau mit DG-Ausbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 88. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 21.01.2020 ö 6.7

Sachverhalt

Bauantrag für den Abbruch der alten Garage und Wiederaufbau neuer Garage mit DG-Ausbau zum Wellnessbereich, Errichtung einer Lärm-und Sichtschutzmauer im Bereich der Terrasse von André Meier auf Flst. 465/12, Gemarkung Herrieden, Dombühler Straße 21.

Folgende Befreiungen sind erforderlich:
  • Höhe der Lärm- und Sichtschutzmauer von ca. 1,20 bis 1,80 m.

Die Zustimmung der Nachbarn zum Bauantrag liegt vor. Für die Errichtung der Lärm- und Sichtschutzmauer kann die gemeindliche Einvernahme, für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden, da die Mauer mit einem Abstand von 0,80 m vom öffentlichen Straßengrund errichtet wird und eine Begrünung zur Straßenseite hin erfolgt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im überplanten Bereich, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2020 11:07 Uhr