Formlose Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
89. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Stefan Goth auf Flst. 554/16, Gemarkung Rauenzell im Bebauungsplan Nr. 6 „Weidenweg“, Am Weidenweg 13.
Herr Stefan Goth möchte die Firstrichtung des Hauses drehen, damit eine bessere Belichtung möglich wäre. Dazu sind folgende Befreiungen notwendig:
- Firstrichtung gedreht (um ca. 45 °), dadurch kann die Baulinie nicht eingehalten werden,
daraus resultierend ist eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze im Süden.
Des Weiteren ist die Änderung des Garagenstandortes vorgesehen.
- Errichtung der Garage außerhalb der festgesetzten Flächen für Garagen.
Aus Sicht der Verwaltung kann allen beantragten Befreiungen aufgrund des Grundstückszuschnittes zugestimmt werden. Die Abstandsflächen werden eingehalten sowie eine Beeinträchtigung der Nachbarn ist nicht gegeben.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines überplanten Gebietes im Bebauungsplan Nr. 6 „Weidenweg“ und kann nach § 30 BauGB zugestimmt werden.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2020 11:13 Uhr