Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  89. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 89. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 11.02.2020 ö 5.5

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Mendi und Dario Vukicevic auf Flst. 483/81, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“, Bockauer Ring 26.

Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Drehung der Firstrichtung
  • Erhöhung des Kniestockes von 0,50 m auf 1,00 m
  • Errichtung eines begrünten Flachdaches anstatt Satteldach.

Die Drehung der Firstrichtung kann zugestimmt werden, da der obere Nachbar die gleiche Firstrichtung hat. Erhöhung des Kniestockes ist im B-Plan Nr. 6 „Am Mühlfeld“ auf max. 1,00 m zugestimmt worden. Eine Garage mit Flachdach ist ebenfalls bereits vorhanden. Daher sieht es die Verwaltung als unproblematisch, dies auch im  Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ zuzulassen.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich in einem überplanten Gebiet, im Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2020 11:13 Uhr