Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
89. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Mendi und Dario Vukicevic auf Flst. 483/81, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“, Bockauer Ring 26.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Drehung der Firstrichtung
- Erhöhung des Kniestockes von 0,50 m auf 1,00 m
- Errichtung eines begrünten Flachdaches anstatt Satteldach.
Die Drehung der Firstrichtung kann zugestimmt werden, da der obere Nachbar die gleiche Firstrichtung hat. Erhöhung des Kniestockes ist im B-Plan Nr. 6 „Am Mühlfeld“ auf max. 1,00 m zugestimmt worden. Eine Garage mit Flachdach ist ebenfalls bereits vorhanden. Daher sieht es die Verwaltung als unproblematisch, dies auch im Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ zuzulassen.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben befindet sich in einem überplanten Gebiet, im Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2020 11:13 Uhr