Errichtung einer Lärmschutzwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 90. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 10.03.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 11.02.2020 beraten:

„Bauantrag – Errichtung einer Lärmschutzwand von Markus Brenner auf Flst. 465/36, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“, Dombühler Str. 34 a.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

  • Errichtung einer Mauer anstatt Holzlattenzaun
  • Höhe von 2,50 m anstatt 0,80 m.

Die Befreiungen sind vertretbar. Durch die zwischenzeitliche Zunahme des Verkehrs ist eine Lärmschutzmaßnahme erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung der Befreiung für die Errichtung einer Lärmschutzwand mit der Höhe von 2,50 m nur entlang der vielbefahrenen Umgehungsstraße und entlang der Neunstetterstraße zu erteilen.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BUL-Ausschuss stellt den TOP zurück. Vor Beschlussfassung soll mit Herrn Reule vom Staatlichen Straßenbauamt Kontakt, hinsichtlich Verkehrszählung bzw. Lärmmessungen für den Bereich der Staatsstraße 2249 und Kreisverkehr, aufgenommen werden.“

Laut Herrn Reule, liegen dem Staatlichen Straßenbauamt für diesen Bereich keine Lärmmessungen vor. Das aktuellen Verkehrsaufkommen, (letzte Zählung) für den Bereich Kreisverkehr – in Richtung Herrieden, liegt innerhalb 24h bei 3.316 PKW‘s und 183 LKW’s. Es liegen keine weiteren Zahlen für die anderen Fahrtrichtungsbewegungen vor. Des Weiteren sieht Herr Reule eine Lärmschutzwand unter 2,50 m als nicht zielführend an.  

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich in einem überplanten Gebiet, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diese Befreiungen werden nur an den Grundstücken entlang der Umgehungsstraße und der Neunstettenerstraße erteilt. Auf die im Vorfeld mit dem Staatlichen Straßenbauamt/Straßenverwaltung, Herrn Reule, stattgefundenen Abstimmungen wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 16:23 Uhr