Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 90. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 10.03.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Herrn Waldemar Abel auf Flst. 805, Gemarkung Heuberg, Stegbruck 34.

Herr Abel möchte ein Wohnhaus mit EG und OG und einem Flachdach von 3 ° von der Firma Wolf errichten. Es handelt sich hier um ein Musterholzhaus, das im Ausstellungsraum der Firma abgebaut und auf dem Grundstück wiederaufgebaut werden soll.

Das Flst. 805, Gemarkung Heuberg ist erschlossen. Die Grundstücksanschlüsse sind bis Grundstücksgrenze von der Stadt Herrieden zu legen. Kanal- und Wasseranschlussbeiträge sind für die Grundstücksfläche und für die Geschossfläche bis zu einem Viertel der Grundstücksfläche bezahlt.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt in einem unüberplanten Gebiet und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme hinsichtlich der Errichtung des Einfamilienwohnhauses mit EG, OG und einem Flachdach in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 16:23 Uhr