Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  95. Stadtratssitzung, 05.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 95. Stadtratssitzung 05.02.2020 ö 8

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2018 die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen hat.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund Art. 49 GO ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Stadtrat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem Ersten Bürgermeister im Rahmen der Rechnungslegung 2018 Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Alfons Brandl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 10.03.2020 17:01 Uhr