Entwurf Verwaltungshaushalt 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Finanz- und Personalausschuss, 17.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 17.02.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2020 geht den Gremiumsmitgliedern mit separater Post zu und wird ebenfalls im RIS hinterlegt.

Kämmerer Meyer erläutert die Positionen des Verwaltungshaushaltsentwurfes 2020 und gibt zu den Anfragen der Gremiumsmitglieder die entsprechenden Auskünfte. Spezifisch abweichende Ansätze im Vergleich zum Vorjahr werden erläutert. Redaktionelle Ergänzungen/Veränderungen werden auf Vorschlag einzelner Ausschussmitglieder zur besseren sprachlichen Verdeutlichung mit in das Werk aufgenommen. Aus Sicht der Kämmerei entwickelt sich der Verwaltungshaushalt in Summe kontinuierlich über die letzten Jahre auf gleichbleibendem Niveau.

Bei den Ansätzen der HHSt. 4641.7011 – 7017 teilt Kämmerer Meyer mit, dass aufgrund der Änderungen bei den Voraussetzungen für den Erhalt nach dem Bayerischen Krippengeld (Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) für Mehrfamilienkinder, der städtische Ansatz reduziert werden kann. Voraussetzung ist hierzu jedoch, dass der Stadtrat den am 20.06.2018 gefassten Beschluss für diese Gewährung zurücknimmt, da der staatliche Antrag nur subsidiär gilt, d.h. sollte eine Kommune eine Förderung für Mehrfamilienkinder gewähren, ist der Anspruch der Familie gegenüber dem Freistaat hinfällig. Eine derartige Änderung würde nach derzeitigen Zahlen eine Ersparnis von ca. 3.000 € ausmachen . Das Gremium schließt sich der Verwaltungsmeinung an, dieses Passus zu ändern.

Für den Ansatz bei HHSt. 5700.6320 Verbrauchsgebühren Freibad die Verwaltung abzuklären, warum der Ansatz 2020 im Vergleich zur Jahresrechnung 2018 einen wesentlich geringeren Ansatz aufweist (45.000 € zu 94.487,72 €)

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Datenstand vom 30.04.2020 14:39 Uhr