Jugendvertretung der Stadt Herrieden
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Stadtratssitzung, 08.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 17.06.2020 hat der Stadtrat beschlossen, die Jugendbeauftragten der Stadt Herrieden mit der Ausarbeitung eines Vorschlags einer Satzung für einen Jugendbeirat zu beauftragen. Die Jugendbeauftragten empfehlen hierfür die Einberufung einer satzungsgebenden Jugendversammlung, damit die Jugendlichen sich bereits bei der Ausarbeitung der Satzung einbringen können. Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:
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Die Mitglieder der satzungsgebenden Jugendversammlung werden zeitnah unter Federführung der Jugendbeauftragten in einem öffentlichen Verfahren, auch unter Einbeziehung des Amtsblattes und der Website der Stadt, bestellt. Die Teilnahme steht allen Jugendlichen ab 14 Jahren, die ihren Erstwohnsitz in Herrieden haben, frei.
- Aufgaben der satzungsgebenden Jugendversammlung:
- Ausarbeitung eines Satzungsentwurfs
- Vorbereitung und Durchführung der ersten Wahl einer Jugendvertretung für Herrieden
- Da für das Schuljahr 2020/2021 im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie ungewiss ist, wie das Schuljahr startet, und Unterrichtsstoff in allen Klassen nachgeholt werden muss, soll die Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Herrieden zum Ende des Schuljahres 2021 durchgeführt werden.
- Vertreter der satzungsgebenden Jugendversammlung werden mit den Herrieder Schulen Gespräche führen, sodass die Wahl der Jugendvertretung 2021 in enger Abstimmung mit den Schulen erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen
Aktuell existiert kein Finanztitel, der eine satzungsgebende Jugendversammlung ausstattet. Damit ist eine operative Tätigkeit, beispielsweise die Durchführung von Info-Veranstaltungen oder die Durchführung einer Wahl, noch nicht möglich.
Der finanzielle Aufwand für die Stadt Herrieden ist im Bereich Jugendarbeit stark von den umzusetzenden Maßnahmen abhängig. Die Erfahrungen anderer Kommunen ähnlicher Größe zeigen, dass jährlich mit einem Kostenfaktor von 5.000 € brutto zu rechnen ist.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt eine satzungsgebende Jugendversammlung für das kommende Schuljahr 2020/2021 einzuberufen. Diese soll, gemeinsam mit den beiden Jugendbeauftragten, die erste Wahl einer regulären städtischen Jugendvertretung zum Ende des Schuljahrs 2020/21 vorbereiten und die dafür notwendige Satzung entwickeln. Künftig soll dann alle zwei Jahre eine Wahl für eine städtische Jugendvertretung erfolgen. Der Finanz- und Personalausschuss wird beauftragt, einen entsprechenden Etatposten in die Finanzplanung einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.07.2020 11:59 Uhr