Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung "Erweiterung Biogasanlage am Standort Leibelbach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Stadtratssitzung, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 6. Stadtratssitzung 16.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 08.09.2020 beraten:
„Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage am Standort Leibelach von Energiehof Heller, Leibelbach 7 auf 49, 49/1, Gemarkung Lammelbach.

Der Energiehof Heller beantragt die Erweiterung seiner Biogasanlage. Die Gärreste werden durch einen Separator in feste und flüssige Teile aufgeteilt. Die flüssigen Gärreste werden im Rahmen einer Vakuumverdampfung eingedickt und die ASL (Ammoniumsulfatlösung) entzogen, diese wird als mineralischer Flüssigdünger auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht oder geht in den Handel.
Im Zuge der geplanten Erweiterung der Biogasanlage werden keine Änderungen an den genehmigten Einsatzstoffen und Einsatzstoffmengen vorgenommen. Somit kommt es zu keiner Änderung der Rohbiogasproduktion und der anfallenden Rohgärrestmengen.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat das gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
 

Rechtliche Würdigung

Die vorgesehene Baumaßnahme im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung liegt im Ortsteil Leibelbach.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Max Heller hat bei der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 26.10.2020 09:30 Uhr