Zuschuss für die Anschaffung/Nutzung von Stoffwindeln
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Stadtratssitzung, 16.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf Anregung einer Bürgerin möchte die Stadt Herrieden Familien, bei der Erstausstattung ihrer Säuglinge mit Stoffwindeln, finanziell unterstützen. Aktuell gewähren knapp 40 Städte und Landkreise in Deutschland Zuschüsse bei der Anschaffung von Mehrwegewindeln.
Jedes Kind verbraucht im Schnitt 5.000 Windeln. Deutschlandweit verursachen Einwegwindeln
rund 10 % des Restmüllaufkommens und dadurch der Müllabfuhr erhebliche Entsorgungskosten.
Um die Eltern bei der Vermeidung von Restmüll und dadurch beim Umweltschutz zu unterstützen, soll die Erstausstattung für die Säuglinge mit Mehrwegwindel von der Stadt Herrieden gefördert werden. Dieser soll bis zu einem Drittel der Anschaffungskosten für die Erstausstattung, jedoch maximal 60 € eines neugeborenen Säuglings betragen.
Den Zuschuss können nur Eltern beantragen, welche bei der Geburt ihres Kindes im Stadtgebiet Herrieden gemeldet sind.
Für die Auszahlung des Zuschusses muss die Geburtsurkunde des Neugeborenen und die Windelrechnungen von den Eltern der Stadtverwaltung vorgelegt werden.
Sollte von einer weiteren Stelle (z. B. Landratsamt Ansbach) ein Zuschuss gewährt werden, wird dieser in Abzug gebracht.
Die Stadt Herrieden zahlt den Zuschuss für neugeborene Säuglinge, welche ab dem 01.01.2021 das Licht der Welt erblicken.
Finanzielle Auswirkungen
Bei der Geburt von 100 Kindern pro Kalenderjahr beträgt der finanzielle Aufwand maximal 6.000 €. Dieser Betrag soll im Haushalt 2021 eingestellt werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Herrieden beschließt, für die Erstausstattung von Säuglingen mit Stoffwindeln, welche ab dem 01.01.2021 das Licht der Welt erblicken, einen Zuschuss bis zu einem Drittel, jedoch maximal 60 € der Anschaffungskosten, zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Datenstand vom 26.10.2020 09:30 Uhr