Abwägungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 "Schrotfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Stadtratssitzung, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden beabsichtigt im Osten des Hauptortes das bestehende Wohngebiet „Schrotfeld“ östlich der Hohenberger Straße für weitere Wohnbebauungen zu entwickeln.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum in Form von gemischten Wohnformen (Miete, Eigentum), für die aufgrund der stabilen Bevölkerungsentwicklung Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus soll in diesem Zuge der Ortsrand in die freie Landschaft städtebaulich abgerundet werden. Der Überschwemmungsbereich (HQ100-Linie) des Klingengrabens soll nachhaltig planungsrechtlich als großzügige öffentliche Grünfläche und Ausgleichsfläche gesichert und als Ortsrandeingrünung ausgebildet werden. Des Weiteren wird auf eine gute Vernetzung der Fußwege im Plangebiet sowie an die bestehenden Wohngebiete und die freie Landschaft abgezielt.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ (mit Begründung) lag in der Zeit vom 25.10.2019 bis 25.11.2019 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 17.10.2019 bekannt gemacht.

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 07.10.2020 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 12 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 24.09.2020 entnommen werden.

Es wurden 26 Behörden/TöB und 7 Nachbargemeinden mit Schreiben vom 17.10.2019 (und Frist bis 25.11.2019) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 9 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt.
7 Behörden/TöB und 3 Nachbargemeinden teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 24.09.2020 entnommen werden.

Da gemäß einiger Stellungnahmen die abschnittsweise Entwicklung des Plangebiets gefordert wird, wird der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ in zwei bis drei Teilbereiche aufgeteilt. Demnach wird die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 15.4 „Schrotfeld“ zum Entwurfsstand verkleinert. In Vorbereitung des Entwurfsstandes wird jedoch ein städtebaulicher Rahmenplan für den gesamten bisherigen Geltungsbereich unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Vorentwurf des  Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 15.4 „Schrotfeld“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabelle (Stand: 24.09.2020) zu.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich des Umgangs mit der öffentlichen Grünfläche im Westen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“ für den folgenden Abwägungsvorschlag:


ABWÄGUNGSVORSCHLAG A
Der bislang unbebaute Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) wird überplant, um die bereits vorhandene Erschließung („Am Kastenfeld, Wendemöglichkeiten „Am Klingengraben, und „Am Kastenfeld“) zu nutzen und einen städtebaulichen Übergang zwischen den zwei Wohngebieten Nr. 15.2 und Nr. 15.4 „Schrotfeld“ zu bilden.
Abfrageergebnis: 1 Personen entschied sich für diese Alternative.

ABWÄGUNGSVORSCHLAG B
Der bislang unbebaute Teilbereich im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) wird nicht mit Gebäuden überplant. Lediglich werden “, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) zusätzliche Stellplätze vorgesehen.


ABWÄGUNGSVORSCHLAG C
Die öffentliche Grünfläche im Nordwesten des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) wird in seiner jetzigen Form beibehalten.

Mangels planerischer Darstellung an der Wand, konnte über die Abwägungsvorschläge B und C keine Abstimmung erfolgen. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, dass Abwägungsvorschlag B und C noch einmal visualisiert und dann noch einmal zur Abstimmung gebracht werden.
Der Stadtrat entscheidet sich gegen Abwägungsvorschlag A, für B/C.

Abstimmungsergebnis: 20:0

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anbindung zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungsplan Nr. 15.2 und Nr. 15.2 „Schrotfeld“, für die folgende Abwägungsvariante:


ABWÄGUNGSVORSCHLAG A

Zum Entwurf wird zwischen den zwei Wohngebieten Nr. 15.2 und Nr. 15.4 eine Verbindungsstraße vorgesehen. Diese soll lediglich dem Ziel- und Quellverkehr und nicht dem Durchgangsverkehr dienen.
Abfrageergebnis: 20 Personen entschieden sich für diese Alternative.

ABWÄGUNGSVORSCHLAG B
Zum Entwurf wird zwischen den zwei Wohngebieten Nr. 15.2 und Nr. 15.4 keine Verbindungsstraße vorgesehen, um Durchgangsverkehr im Wohngebiet Nr. 15.2 zu vermeiden
Abfrageergebnis: 0 Personen entschieden sich für diese Alternative.
       Durch das Abstimmungsergebnis ergibt sich der Beschlussvorschlag:
       Der Stadtrat entscheidet sich für Abwägungsvorschlag A

       Abstimmungsergebnis: 20:0

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich des Umgangs mit dem Immissionsschutzabstand für die folgende Abwägungsvariante:

ABWÄGUNGSVORSCHLAG A
Zum Entwurf wird der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ auf etwa die Hälfte verkleinert, sodass der Immissionsabstand zu dem landwirtschaftlichen Betrieb (FlurNr. 1365) nicht mehr im Geltungsbereich liegt.  Im Planblatt wird der erforderliche Immissionsschutzradius zum landwirtschaftlichen Betrieb (Fl.Nr. 1365) nur hinweislich dargestellt.

Abfrageergebnis: 0 Personen entschieden sich für diese Alternative.

ABWÄGUNGSVORSCHLAG B
 Mit Verkleinerung des Geltungsbereiches wird der einzuhaltende Schutzabstand kaum noch von den Baugrenzen tangiert.
Im Planblatt wird der erforderliche Immissionsschutzradius zum landwirtschaftlichen Betrieb (Fl.Nr. 1365) festgesetzt.

Abfrageergebnis: 20 Personen entschieden sich für diese Alternative.
       Durch das Abfrageergebnis ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat entscheidet sich für Abwägungsvorschlag B.

Abstimmungsergebnis: 20:0

  1. Die Verwaltung beauftragt das Büro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe auf Grundlage der beschlossenen Abwägungsinhalte den städtebaulichen Rahmenplan für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ auszuarbeiten (FlNr.: 666 (TF), 678, 679, 680 (TF), 682/1, 683/2, 685 und 1667/37 - alle Gemarkung Herrieden).

  1. Die Verwaltung beauftragt das Büro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe auf Grundlage der beschlossenen Abwägungsinhalte den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ mit verkleinertem Geltungsbereich (FlNr.: 666 (TF), 678 (TF), 679, 680 (TF), 682/1, 683/2, 685 und 1667/37 - alle Gemarkung Herrieden auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
3 Abwägungsbeschluss_Stellungnahmen Vorentwurf_BBP 15.4 Schrotfeld (.pdf)
BBP_15.4 Schrotfeld _Abwägung Vorentwurf_20200924 (.pdf)
BBP_15.4 Schrotfeld _Abwägung Vorentwurf_20200924_final (.pdf)

Datenstand vom 29.10.2020 09:47 Uhr