Abwägungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 21 Sondergebiet "Humuslager Hammerbacher"


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Stadtratssitzung, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 7. Stadtratssitzung 07.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung vom 05.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager“ beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes des Sondergebiets ist ein beabsichtigtes Vorhaben zur Lagerung von Oberboden bzw. Humusmaterial des landwirtschaftlichen Betriebes Hammerbacher.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Außenbereich zur Lagerung von Oberboden- und Humusmaterial geschaffen werden.

Der Geltungsbereich liegt nordöstlich vom Ortsteil Steinbach und nordwestlich der Logistikhalle geobra Brandstätter Stiftung GmbH.
Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,26 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 803 und 804 der Gemarkung Neunstetten.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag mit Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan (jeweils in der Fassung vom 05.06.2019) öffentlich bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 14.04.2020 bis 29.05.2020 aus.

  1. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging eine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme und Abwägung können aus der Anlage entnommen werden.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 04.08.2020 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 8 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

Die Verwaltung legt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.21 für das Sondergebiet "Humuslager" einschließlich Begründung, dem Umweltbericht und dem Grünordnungsplan (jeweils in der Fassung vom 07.10.2020) zur Beschlussfassung vor.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen laut Anlage zu.

  1. Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Planentwurf mit den Festsetzungen, der Begründung, Umweltbericht sowie dem Grünordnungsplan (Stand 07.10.2020) und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.

Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt,  einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag (Unterhalt & Nutzung) zwischen der Stadt Herrieden und der Firma Hammerbacher auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Abwägungstabelle Bürger-Beteiligung (.pdf)
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung (.pdf)
Begründung (.pdf)
Billigungs- und Auslegungsbeschluss (.pdf)
B-Plan (.pdf)

Datenstand vom 29.10.2020 09:47 Uhr