Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Stadtratssitzung, 07.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2019 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2019 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Jahresrechnung (31.12.):
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2019
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2018
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a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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27.099.788,50 €
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28.045.974,39 €
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b) Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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7.378.143,43 € 7.701.570,41 €
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11.877.341,52 €
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c) Gesamthaushalt:
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39.923.315,91 €
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Jahresüberschuss/fehlbetrag:*
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-323.426,98 €
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271.988,05 €
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Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
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5.575.682,88 €
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6.487.528,54 €
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Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt:
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0,00 €
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271.988,05 €
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Die Sonderrücklage beträgt:
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2.474.417,04 €
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2.474.417,04 €
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Der Schuldenstand betrug:
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1.931.127,01 €
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2.260.733,14 €
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Die im Haushalt 2019 vorgesehene Darlehensaufnahme in Höhe von 1.330.740 € musste nicht in Anspruch genommen werden.
*Der Fehlbetrag resultiert aus der zu Beginn des Haushaltsjahres veranschlagten, jedoch in 2019 noch nicht gewährten Förderung des Stadtschlosses hinsichtlich des Landesförderteils. Die Stadt ist hierzu mit ca. 2 Mio. € Ausgaben (überwiegend Planungsleistungen) in Vorleistung gegangen. Die Förderzusage wird aufgrund von Verzögerungen für 2021 erwartet.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.10.2020 09:47 Uhr