Irritationen um Vorkaufsrecht der Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Stadtratssitzung, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin führt aus, dass sich über 1200 Jahre das Leben unserer Stadt in unserer Altstadt konzentriert hat.  Dieses wertvolle historische Erbe bringt besondere Herausforderungen mit sich. Wohnen, Leben, Arbeiten, Bildung, Freizeit und Kultur auf engem Raum in historischem Bestand in Einklang zu bringen und zu erhalten ist daher eine zentrale Aufgabe einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung. Die Stadt Herrieden hat hierfür von 2009 – 2015 mit ihren Bürgerinnen und Bürgern ein integriertes städtisches Entwicklungskonzept (ISEK) auf den Weg gebracht. Dadurch wurde der notwendige Rahmen geschaffen, um in der Kernstadt die Qualität der sozialen, kulturellen und technischen Infrastruktur zu sichern und zu verbessern. Das heißt zum Beispiel ganz konkret: Denkmäler schützen, Leerstand beseitigen oder die Daseinsvorsorge in der Altstadt sicherstellen. Für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet hat die Stadt Herrieden 2017 eine Satzung erlassen. Damit besteht für die Kommune kraft Gesetzes ein Vorkaufsrecht innerhalb des festgelegten Sanierungsgebietes. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde bedeutet, dass sie als Käuferin in den bestehenden Kaufvertrag zu denselben Bedingungen eintritt. Dafür braucht es in jedem Einzelfall immer einen Gremiumsbeschluss. Die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist für den Verkäufer finanziell ohne Nachteil, weil gemäß § 28 Baugesetzbuch (BauGB) die Kommune grundsätzlich den ausgehnadelten Kaufpreis bezahlen muss. Im Einzelfall ist es allerdings für den potentiellen Käufer sehr bedauerlich, wenn die Wunschimmobilie dann doch nicht erworben werden kann. Sollten sie selbst eine Immobilie in der Altstadt erwerben wollen, empfiehlt es sich daher dringend, frühzeitig mit der Stadt Kontakt aufzunehmen. Bevor sie als potentieller Käufer in der Altstadt mit Planungen beginnen oder gar Geld investieren, klären sie bitte unbedingt ab, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht geltend machen will! Sie dürfen hier stets Offenheit und Ehrlichkeit erwarten.

Datenstand vom 26.11.2020 10:29 Uhr