Beschluss für Bewerbung zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Stadtratssitzung, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 8. Stadtratssitzung 28.10.2020 ö 5

Sachverhalt

In der KW 33 wurde der Projektaufruf zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Hier werden unter anderem Ersatzneubauten von Turnhallen mit einem Fördersatz von 45 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwicklungspolitik zur Verfügung. Die Stadtverwaltung schlägt vor, sich für dieses Bundesförderprogramm zu bewerben.  Für die Teilnahme an diesem Bundesförderprogramm muss eine sogenannte Projektskizze bis zum 30.10.2020 beim Projektträger Jülich in Berlin über das Förderportal des Bundes online eingereicht werden. Neben der Projektskizze muss ein Beschluss des Stadtrates vorgelegt werden, woraus der Teilnahme am Projektaufruf zum Bundesförderprogramm zugestimmt wird.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Herrieden stimmt der Teilnahme am Projektaufruf des Bundesförderprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu. Die Stadtverwaltung hat bis zum 30.10.2020 eine Projektskizze über das Förderportal des Bundes ei nzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2020 10:29 Uhr