Aufstellungsbeschluss zum Verfahren Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 "Steinweg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Stadtratssitzung, 28.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ ist ein Aufstellungsbeschluss zum Verfahren Aufhebung Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan erforderlich. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden/TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ ist öffentlich bekannt zu machen und den Träger öffentlichen Belange zur Stellungnahme vorzulegen.
Als aufgehoben gilt ein Bebauungsplan dann, wenn nach der Auslegungszeit der Aufhebungsbeschluss durch den Stadtrat gefasst ist.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt:
- Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – den Bebauungsplan Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB in das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Verfahren Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 20
„Steinweg“ ortsüblich bekannt zu machen.
- Das Planungsbüro Vogelsang, Nürnberg, wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden /Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2020 10:29 Uhr