Aufstellung Bayerisches Städtebauförderprogramm "Industrie- und Gewerbebrachen" - Jahresantrag 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Stadtratssitzung, 25.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 9. Stadtratssitzung 25.11.2020 ö 9

Sachverhalt

Der Jahresantrag zur Fortschreibung des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms „Industrie- und Gewerbebrachen“ für das Programmjahr 2021 muss bis zum 01.12.2020 der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. In Abstimmung mit dem Sanierungsplaner, Arch.-Büro Jechnerer, hat die Abteilung Baurecht die durch die Regierung von Mittelfranken bewilligte Maßnahme im Jahresantrag aufgeführt. Die Bedarfsmitteilung ist im RIS hinterlegt. Der Jahresantrag wird nach Beschluss des Stadtrates an die Regierung von Mittelfranken (sowie in Abdruck auch an das Landratsamt) übersandt. Die Stadtkämmerei erhält die Kostenansätze zur Information.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Maßnahme und den Kostenansätzen gemäß der Bedarfsmitteilung im Jahresantrag zu. Die für den Haushaltsplan und die Finanzplanung relevanten Beiträge wurden im Rahmen der Haushaltsvorberatung mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Bedarfsmitteilung_bay_städtebau2021neu (.pdf)

Datenstand vom 10.12.2020 07:35 Uhr