Gebührenkalkulation Wasserversorgung für den Zeitraum 2021 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Stadtratssitzung, 09.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 10. Stadtratssitzung 09.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2021 bis 2024) beauftragte die Stadt Herrieden das Büro Heyder & Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Wasser. Das Büro hatte bereits die vorangegangenen Gebührenkalkulationen durchgeführt. Die Gebührenerhöhung hätte bereits zum 01.01.2020 erfolgen müssen.

Der bis 31.12.2020 geltende Bezugspreis beträgt 1,89 € netto.  

Aufgrund der unter TOP 4 dargelegten Kalkulation erlässt der Stadtrat folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Herrieden vom 30.09.2004  
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), erlässt die Stadt Herrieden folgende Satzung:

Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004), zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2015 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 26/2015) wird wie folgt geändert:

                          § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2021  2,00 € pro Kubikmeter und
ab 01.01.2023 2,09 € pro Kubikmeter des entnommenen Wassers.

                                                         Art. 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.

Herrieden, den 9. Dezember 2020

Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

Beschluss

Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2024

a) ab 01.01.2021 einen Wasserpreis pro Kubikmeter von 2,00 €, netto (ohne Ausgleich der     Unterdeckung der vorangegangenen Jahre)
b) ab 01.01.23 einen Wasserpreis pro Kubikmeter von 2,09 €, netto, (teilweiser Ausgleich der vorangegangenen Jahre)

und die im Sachverhalt stehende Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Herrieden_GBK-WV-2021-2024_3-12-2020 (.pdf)
Präsentation_GBK_Abwasser_2021-2024 (.pdf)

Datenstand vom 14.01.2021 09:10 Uhr