Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 14.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag – Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Patrick und Marina Splettstößer auf einer Teilfläche des Flst. 608, Gemarkung Neunstetten Nähe Kreuzstraße.
Herr und Frau Splettstößer würden zum Zwecke des Neubaus vom jetzigen Eigentümer eine Teilfläche von ca. 950 m² käuflich erwerben.
Die Bebauung an der Stelle wäre aus städtebaulicher Sicht denkbar. Das Grundstück ist lt. Flächennutzungsplan als Mischbauflächen ausgewiesen. Ein Baugrundstück ist bebaubar, wenn es mit einer ausreichenden Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegt oder über eine dingliche Sicherung an dieser anliegt. Dies ist hier gegeben. Die notwendige Erschließung (Kanal- und Wasser liegen im öffentlichen Straßengrund) ist möglich. Sämtliche Erschließungskosten sowie die Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser sind vom Bauherrn zu übernehmen und zu entrichten.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt in einem unüberplanten Gebiet und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Die Bebauung liegt in unmittelbarer Nähe zusammenhängender Bebauung, das Gebiet kann als Innenbereich angesehen werden.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht. Sämtliche Erschließungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen. Die Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser sind zu entrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2021 12:02 Uhr