Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 3. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Christian Fischer auf Flst. 288/4, Gemarkung Herrieden, Neunstetterstraße 23.

Herr Fischer plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit EG und OG und einem flachgeneigten Satteldach von 22°. Die Garage wird in der Breite etwas größer. Die Abstandsflächen können erbracht werden, zumal das angrenzende Grundstück Familie Fischer gehört. Die Erschließung erfolgt über Flst. 23, Gemarkung Herrieden. Für das alte Wohnhaus auf Flst. 23, Gemarkung Herrieden wurde bereits eine Abbruchanzeige ans Landratsamt weitergeleitet. Die alten Nebengebäude auf dem Baugrundstück selbst werden ebenfalls abgerissen.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Gebiet und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht. Sämtliche anfallenden Erschließungskosten sind zu übernehmen inkl. der Kosten für die Bordsteinabsenkung der neu geplanten Zufahrt über das Grundstück der Hausnummer 23. Die Herstellungsbeiträge für Kanal und Wasser sind vom Bauherrn zu entrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2021 12:02 Uhr